Vorbereitung

Wohnung untervermieten während der Reise

Wohnung untervermieten während der Reise

Du willst für längere Zeit auf Reisen und deine Wohnung untervermieten? Hier erklären wir wie das geht und worauf du achten musst.

Dieser Artikel bezieht sich auf Wohnungen in der Schweiz (gesetzliche Änderungen vorbehalten). Wie die Untervermietung in Deutschland und Österreich gesetzlich geregelt ist, können wir nicht beurteilen.

Wir waren für ein Jahr mit der ganzen Familie auf Weltreise und wollten währenddessen unsere Wohnung in Zürich nicht aufgeben. Wir haben eine perfekte Wohnlage mit allem, was wir brauchen. Ausserdem möchten wir nicht mehr unter Zeitdruck eine Wohnung in Zürich finden müssen. Also hiess es: Wohnung untervermieten.

Tatsächlich kommt die Frage nach der Untervermietung der Wohnung häufig auf. Viele sagen dazu, dass sie keine Fremden in ihrer Wohnung möchten oder dass man ja nicht wissen könne, ob das alles gut gehe. Und das stimmt auch, wissen tut man das nicht. Aber was weiss man schon im Leben? Die meisten anderen Menschen wollen auch einfach nur in Ruhe leben, arbeiten und wohnen.

Was du zur Untermiete in der Schweiz wissen musst

Ist die Untermiete erlaubt?

Ja, es ist erlaubt. Der Vermieter darf die Untermiete nur dann verbieten, wenn

  • du eine übersetzte Miete verlangst.
  • dem Vermieter Nachteile entstehen (z. B. Umnutzung).
  • du selbst gar nie zurückkehren willst.
  • du dich weigerst dem Vermieter den Untermietvertrag zuzustellen.

Braucht es die Zustimmung des Vermieters?

Ja, es braucht eine Zustimmung des Vermieters.

Muss ein Untermietvertrag aufgesetzt werden?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Vorlagen dazu gibt’s beim Verband für Mieterinnen und Mieter. Sei dir bewusst, dass du damit zum/r Vermieter:in wirst und dementsprechend Rechte und Pflichten deiner Untermieterschaft gegenüber hast.

Wie hoch darf die Untermiete sein?

Mit der Untermiete darfst du keine Gewinne erwirtschaften. Du kannst anteilig Nebenkosten, Strom, Internet und Serafe weiterverrechnen.

Wohnung untervermieten während der ReiseSonderfall möblierte Untervermietung

Willst du deine Möbel für die Dauer der Reise in der Wohnung lassen, dann vermietest du deine Wohnung möbliert. Dafür kannst du einen Aufschlag auf den Mietpreis von maximal 20% fordern.

Darfst du eine Kaution verlangen?

Ja. Die Kaution darf nicht höher als drei Monatsmieten sein und muss auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Frage bei deiner Bank einfach nach einem Kautionskonto für die Miete.

Wer haftet für Schäden?

Das bist du als Hauptmieter:in. Allfällige Kosten kannst du von deinem/deiner Untermieter:in zurückfordern. Dasselbe gilt für die Zahlung des Mietzinses, den weiterhin du entrichtest. Der/die Untermieter:in bezahlt die Miete an dich.

Wie kündigen, wenn ich vorzeitig von der Reise zurückkomme?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Lasse dir eine schriftliche Empfangsbestätigung geben. Wenn nicht anders vereinbart, gilt die übliche dreimonatige Kündigungsfrist.

Braucht es ein Übergabeprotokoll?

Nein, das braucht es nicht zwingend, ist aber ratsam. Damit können Schäden und Eigenheiten beim Ein-/Auszug festgehalten werden.

Unsere Erfahrung

Als wir entschieden haben, dass wir unsere Wohnung untervermieten wollen, haben wir unseren Vermieter informiert und um eine schriftliche Genehmigung gebeten. Danach haben wir uns auf die Suche gemacht und zuerst einmal auf kostenlosen Seiten und Portalen inseriert (z. B. Facebook Marketplace, Ronorp usw.). Damit haben wir aber keine guten Erfahrungen gemacht, da die Leute unzuverlässig waren, gar nicht zur Besichtigung kamen oder sehr kompliziert waren.

Danach haben wir uns entschieden ein bezahltes Inserat auf Homegate zu schalten, was uns einige seriöse Bewerber:innen gebracht hat. Schlussendlich konnten wir sogar auswählen, da wir zwei Kandidat:innen hatten, die in Frage kamen.

Mit unserem Untermieter verlief alles reibungslos und wir hatten keine Probleme. Er war zuverlässig, hat die Miete pünktlich bezahlt und die Wohnung wieder in erwartetem Zustand zurückgegeben.

Tipps für die Untervermietung

  • Immer alles schriftlich regeln. Jede Anfrage, jede Zusage, jeden Vertrag.
  • Je nach Kanton muss der Ein- und Auszug des Untermieters beim Einwohneramt gemeldet werden.
  • Es lohnt sich von unterwegs mit dem/der Untermieter:in in Kontakt zu bleiben (alle paar Monate mal), um eine minimale Verbindung zu haben.
  • Totale Transparenz in allen Belangen hilft beiden Seiten weiter.

Hast du deine Wohnung auch schon untervermietet und wie sind deine Erfahrungen?

Änderungen und Irrtum vorbehalten. Für die aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen informiere dich bitte beim Verband von Mieterinnen und Mietern.

Und nein, das ist nicht unser Schlafzimmer, sondern ein Hotelzimmer irgendwo auf der Welt, welches als Platzhalter herhalten muss…

Newsletter abonnieren

Willst du über neue Artikel informiert werden und auch mitkriegen, was hinter den Kulissen läuft? Melde dich hier für den Newsletter an!

Über die/den Autor/in

Früher als soloreisende Backpackerin, bin ich heute am liebsten mit der ganzen Familie unterwegs. Ich lebe, reise und arbeite auf der ganzen Welt und geniesse es, Jürgen und unsere Kids immer mit dabei zu haben. Mein Herz schlägt für Hawaii, Kryptowährungen und Schokoladeneis. Mein Ziel ist finanzielle Freiheit für mich und meine Familie.

Keine Kommentare

    Kommentieren